Seit 1. Oktober ist die 4-wöchige Kulanzzeit beendet, d.h. ab sofort wird ein gültiger Fahrausweis benötigt.
Weitere Informationen finden Sie im angehängten Dokument.
Bis zum 31.12.2024 gibt es einen Übergangszeitraum, in dem den Schüler*innen bzw. Eltern die Ermäßigungen der Tickets erstattet werden. Dieses Erstattungsverfahren wird durch die bequa durchgeführt. Nach fleißiger Arbeit gibt es nun eine Website, auf der ab dem 01.10.2024 das Erstattungsverfahren für das Deutschland-Schulticket für Inhaber*innen eines Sozialpasses startet. Für alle weiteren antragsberechtigten Personen können auf der Website ab dem 01.01.2025 Anträge gestellt werden. Erreichbar ist die Seite unter diesem Link: https://forms.foerdekompass.sh/deutschland-schulticket/ oder über die Startseite der Homepage der bequa: https://bequa.de/.
Ab dem 01.01.2025 erfolgt die Ticketbestellung für das Deutschland-Schulticket dann über das Online-Antragsverfahren (OLAV).
Im Anhang finden Sie Fahrplanänderungen für das Schuljahr 2023/24.
Im Anhang finden Sie die aktuellen Informationen sowie das Anmeldeformular zur Schülerbeförderung.