Für berechtigte Fahrschülerinnen und Fahrschüler mit Wohnsitz im Kreis Schleswig-Flensburg wird weiterhin kein Eigenanteil erhoben. Für nicht berechtigte Fahrschülerinnen und Fahrschüler mit hiesigem Wohnsitz liegt der Eigenanteil derzeit bei 21,50 € im Monat.
Jetzige Fahrschülerinnen und Fahrerschüler brauchen keinen neuen OLAV-Antrag zum Erhalt einer Fahrkarte stellen. Kurz vor den Sommerferien werden alle Antragsteller in ihrem persönlichen LOGIN-Bereich im OLAV-System abgefragt, ob das derzeitige Deutschland-Schulticket auch für das kommende Schuljahr 2025/26 benötigt wird und die bisherigen Angaben (Anschrift, Schule) noch aktuell sind. Wenn keine Veränderungen eingetreten sind, übernimmt das Programm die Verlängerung der Gültigkeit des Deutschland-Schultickets automatisch für das kommende Schuljahr.
Neue Fahrschülerinnen und Fahrschüler (Erstklässler, Schulwechsel, Wechsel auf eine weiterführende Schule, Wechsel in eine Oberstufe oder an eine berufliche Schule) können voraussichtlich ab Mai 2025 ebenfalls einen Antrag auf Erhalt einer Fahrkarte für das kommende Schuljahr über das OLAV-System stellen. Nach Rücksprache mit unserem Dienstleister werden zu diesem Anlass keine gesonderten Mails oder Flyer verschickt. Es wird den Eltern geraten, sich regelmäßig auf der OLAV-Seite unter www.ticket-olav.de über den Starttermin zur neuen Antragsstellung zu informieren.
Vielleicht haben Sie bereits jetzt die Möglichkeit, diese Hinweise an Ihre „neuen“ Eltern weiterzugeben.
Bei Fragen zur Antragstellung mögen die Eltern sich bitte an den Dienstleister wenden:
Zentrale Stelle Schülerfahrkarten
Hotline: 04541-888288 (montags und mittwochs zwischen 9:00 – 11:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags zwischen 14:00 -16 Uhr) oder per Mail an olav@kreis-rz.de
Ab dem Schuljahr 2024/25 wird für alle Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kreis Schleswig-Flensburg ein neues einheitliches Online-Verfahren namens OLAV zur Beantragung von Schülerfahrkarten eingeführt. Das Verfahren wird bereits in anderen Kreisen in Schleswig-Holstein genutzt und von der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten beim Kreis Herzogtum Lauenburg verwaltet.
Im Anhang finden Sie dazu genaue Informationen.