Informationen und Anträge


Im Anhang finden Sie die Informationen und die Anträge für das Bildungsticket zur Schülerbeförderung.
Bitte beachten Sie, dass es für Jahrgangsstufen 5-10 und 11-13 unterschiedliche Anträge gibt.

  Informationen   Antrag Jahrgang 5-10   Antrag Jahrgang 11-13


Information zu den Schülerjahreskarten 2024


Schülerjahreskarten als Deutschlandticket werden auf Chipkarte umgestellt


Listenschüler, die ein Deutschlandticket gestellt bekommen, erhalten aktuell jeden Monat eine Papierfahrkarte. Die letzte Papierfahrkarte wird für den Geltungsmonat Dezember 2023 auf dem üblichen Weg bereitgestellt. Ab dem Geltungsmonat Januar 2024 erhalten diese Listenschüler ihr Deutschlandticket als Chipkarte. Die Umstellung erfolgt automatisch, Bestellungen oder Änderungsanträge sind nicht erforderlich, es sei denn, es handelt sich im Einzelfall um eine Ummeldung/Neuanmeldung eines Schülers.

Zeitraum der Umstellung


Es ist geplant, die Chipkarten vor den Weihnachtsferien zur Verfügung zu stellen, in der Woche vom 18.12. bis 22.12.2023. Die Verteilung wird wie üblich über die Schulkostenträger bzw. Schulen erfolgen, je nach der bestehenden Struktur. Sollte es in Einzelfällen passieren, dass die Chipkarten erst nach den Ferien ausgegeben werden können, bitten wir um Verständnis. Landesweit sind rund 30.000 Karten auszugeben, was trotz sorgfältiger Vorbereitung eine enorme Herausforderung ist. Auch teilt der Chipkarten-Hersteller IDENTA aufgrund hoher Nachfrage nur voraussichtliche Zeitfenster für die Auslieferung der Karten mit, jedoch keine verbindlichen Liefertermine, sodass es wir eine Verzögerung nicht vollständig ausschließen können. Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass der o.g. Zeitrahmen realisiert werden kann; anderenfalls werden wir Sie so frühzeitig wie möglich informieren.

Wechsel zu Handy-Ticket für Listenschüler ausgeschlossen
Aus organisatorischen Gründen ist es nicht möglich, Listenschülerkarten auf Wunsch in Handy-Tickets umzuwandeln. Dies gilt sowohl für die Erstausgabe als auch nach Einführung der Chipkarte – alle Listenschüler erhalten stets eine Chipkarte; die Änderung des Ausgabemediums ist für Listenschüler ausgeschlossen. Auch wird es nicht mehr möglich sein, das Deutschlandticket als Handy-Ticket zu laden, wie dies bei Papierfahrkarten der Autokraft gemacht werden konnte.

Was ist eigentlich die Chipkarte und wie funktioniert sie?


Die Chipkarte ist eine spezielle Scheckkarte, so groß wie eine Bankkarte. Sie enthält einen Chip, auf dem das Deutschlandticket abgespeichert wird, daher der Name Chipkarte. Bei der Fahrkartenkontrolle und beim Einstieg in den Bus wird diese Karte an einem Lesegerät vorgehalten, ähnlich wie beim kontaktlosen Bezahlen per Karte. Dabei wird geprüft, ob das Deutschlandticket gültig ist.

Ob als Papierfahrkarte, Handy-Ticket oder Chipkarte ausgegeben – die Konditionen des Deutschlandtickets sind immer identisch. So gilt auch die Chipkarte nur für den Inhaber persönlich, weshalb Vor- und Zuname auf der Karte sowie dem abgespeicherten Deutschlandticket angegeben werden. Das Deutschlandticket gilt ab 16 Jahren nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Junge Menschen bis einschließlich 15 Jahren sollten ersatzweise ein einfaches Ausweisdokument dabeihaben, das von einer dritten Stelle ausgesellt wurde, z.B. einen Schülerausweis.

Was passiert bei Verlust der Chipkarte?


Gehen Chipkarten verloren, so gilt der von den alten Papierfahrkarten bekannte Prozess: Eine neue Karte ist beim vertragshaltenden Verkehrsunternehmen zu beantragen. Für die Ausstellung einer neuen Chipkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von i.d.R. 36,00 Euro pro Karte erhoben. Die Karte wird innerhalb weniger Tage versendet und per Briefpost zur Verfügung gestellt oder kann ggf. persönlich bei der Ausgabestelle des Verkehrsunternehmens abgeholt werden. Bis die neue Karte vorliegt, sind Fahrkarten zum regulären Tarif zu erwerben. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist es beim Deutschlandticket nicht zulässig, vorläufige Fahrkarten auszustellen.

Weitere Informationen zum Bildungsticket finden Sie auf den Seiten des Kreises Schleswig-Flensburg:
https://www.schleswig-flensburg.de/Navigation-/Bildung/Bildungsticket/


Kontakt
Kurt-Tucholsky-Schule Flensburg

Richard-Wagner-Straße 41
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